Rechtliche Hinweise
AGB für Bestatter (B2B)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Seelenklang – Lieder, die bleiben, Inhaber: Marcel Beil (Einzelunternehmen), Jehlestraße 5, 87700 Memmingen, Deutschland (nachfolgend „Seelenklang“) und Bestattern, die als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handeln.
2. Vertragsgegenstand
Seelenklang erstellt individuelle, personalisierte Songs auf Basis der vom Bestatter und/oder den Angehörigen bereitgestellten Informationen, Geschichten, Wünsche und Materialien (z. B. Texte, Uploads). Die Erstellung kann neben manueller, kreativer Arbeit auch den Einsatz von KI-gestützten Tools umfassen.
3. Ablauf der Beauftragung
- Der Bestatter legt einen Auftrag / Fall über das System an.
- Angehörige können über bereitgestellte Formulare Inhalte und Dateien übermitteln.
- Der Bestatter prüft und bestätigt die Angaben.
- Der Bestatter zahlt den vereinbarten Preis über die angebotenen Zahlungsarten.
- Seelenklang produziert den Song.
- Der fertige Song wird dem Bestatter bzw. Empfängern über einen Download- oder Streaming-Link zur Verfügung gestellt.
4. Nutzungsrechte
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte an dem erstellten Song verbleiben bei Seelenklang bzw. den von Seelenklang eingesetzten Kreativen.
Der Bestatter erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht:
- zeitlich unbegrenzt
- zur Nutzung im Rahmen der jeweiligen Trauer- oder Abschiedsfeier
- zur Weitergabe des Songs an die unmittelbar betroffenen Angehörigen
Nicht gestattet sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Seelenklang insbesondere:
- jede Form der kommerziellen Auswertung (z. B. Verkauf, Streaming-Monetarisierung)
- die Veröffentlichung auf öffentlichen Plattformen (z. B. YouTube, TikTok, Spotify und vergleichbare Dienste)
5. Mitwirkungspflichten des Bestatters
Der Bestatter stellt sicher, dass:
- alle übermittelten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig sind,
- keine Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechte) verletzt werden,
- nur solche Inhalte hochgeladen werden, die rechtlich zulässig sind.
Der Bestatter stellt Seelenklang von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der bereitgestellten Inhalte resultieren, sofern der Bestatter diese zu vertreten hat.
6. Lieferzeiten
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die reguläre Produktionszeit eines Songs in der Regel 3–7 Werktage nach Zahlungseingang und vollständiger Bereitstellung der erforderlichen Informationen.
Diese Angabe ist unverbindlich; Verzögerungen können insbesondere bei hoher Auslastung oder umfangreichen Sonderwünschen auftreten.7. Gewährleistung und Haftung
Da es sich um kreative, individuelle Leistungen handelt, stellen subjektive Geschmacksabweichungen keinen Mangel dar.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen des B2B-Bereichs. Die Haftung von Seelenklang ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Seelenklang nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.8. Widerruf
Die Verträge werden mit Bestattern als Unternehmern geschlossen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher findet daher keine Anwendung.
Zudem handelt es sich um individuell angefertigte digitale Inhalte, die auf die Wünsche des Bestatters und der Angehörigen zugeschnitten sind; ein Widerruf ist daher ausgeschlossen.9. Zahlung
Die Zahlung erfolgt über die jeweils angebotenen Zahlungsdienste (z. B. Stripe, PayPal).
Seelenklang ist erst nach bestätigtem Zahlungseingang zur Leistungserbringung verpflichtet.10. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung unter /datenschutz beschrieben.